Hausordnung
Für die Internatsschüler:
1. es besteht Schulpflicht
2. man darf nur an 6 Tagen reiten den 7. Tag macht man Reitpause. (Man darf nartürlich immer zu den Pferden)
3. die Pferde werden mit Respekt behandelt
4. ab um neun ist Zimmerruhe und ab zehn ist Bettruhe
5. Man muss an 4 Tagen die Woche Reitunterrricht nehemen
6. Jeder ist mal mit dem Helfen der Stallhilfen dran
7. jeden 4. Tag muss man sein Sattelzeug fetten
8. es besteht Helmpflicht
Reitschüler:
1. ab um acht muss man vom Hof runter
2. die Pferde werden mit Respekt behandelt
3. es besteht Helmpflicht
4. Wenn man eine Rb hat muss man das Sattelzeug mit Vorsicht behandeln und fetten